Räume zum Austausch

Inspirationen für eine  lockere Atmosphäre und mehr Miteinander

Kantinen und Sozialräume

Sozialräume wie zum Beispiel die Betriebsküche tragen nicht nur zur Entspannung bei, sondern bieten auch die Möglichkeit des kreativen Austauschs unter Mitarbeitern. In lockerer Atmosphäre entstehen neue Ideen und bestehende Probleme werden gelöst. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Gestaltung von Sozialräumen unbedingt achten sollten.

Obwohl im Büro im Vergleich zur industriellen Fertigung weitaus weniger Gefahren am Arbeitsplatz lauern, sind auch hier zahlreiche gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Unter anderem sind diese in der sogenannten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verankert. Konkret umfassen diese Regelungen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

Gemäß Arbeitsstättenverordnung zählen folgende sechs Bereiche zu den gesetzlichen Vorschriften für Büroarbeitsplätze zum Schutz von Arbeitnehmern:

  • Zulässige Raumtemperatur im Büro (Mindest- und Höchsttemperatur)
  • Maximale Lärmbelastung
  • Ergonomische Anforderungen an den Arbeitsplatz
  • Angemessene Beleuchtung
  • Regelungen zum Nichtraucherschutz
  • Vorgehensweise, wenn der Arbeitgeber gegen die genannten Arbeitsschutzbestimmungen verstößt

Wann sind Sie als Unternehmer zur Einrichtung eines Pausenraums verpflichtet?

Laut Arbeitsstättenverordnung sind Sozialräume nicht in jedem Betrieb zwingend notwendig. Genau genommen ist die Einrichtung eines Pausenraums für jeden Betrieb mit mindestens zehn Beschäftigten verpflichtend. Alternativ schreibt die Arbeitsstättenverordnung einen Pausenraum vor, wenn Ihre Arbeitnehmer im Sinne des Gesundheitsschutzes einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind. Von dieser Regelung ausgenommen sind Betriebe, in denen Mitarbeiter in Räumlichkeiten untergebracht sind, in denen eine gleichartige Erholung möglich ist. Diese Voraussetzung gilt zum Beispiel in Büroräumen als erfüllt.

Für Schwangere ist ein Ruheraum einzurichten, in denen ein ungestörtes Ausruhen mittels einer Liegemöglichkeit denkbar ist. Wird die reguläre Arbeitszeit dauerhaft durch Bereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen bestimmt, ist für die betreffenden Arbeitnehmer ein Bereitschaftsraum zur Verfügung zu stellen.

Im Gegensatz zum Pausenraum beinhaltet die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Einrichtung einer Kantine keine verpflichtenden Bestimmungen. Somit entscheiden Sie als Arbeitgeber allein darüber, ob Sie Ihr Unternehmen mit einer Betriebskantine ausstatten.

Worauf ist bei der Gestaltung von Sozialräumen zu achten?

Bevor Sie mit der Einrichtung Ihrer Sozialräume beginnen, stellt sich zunächst die Frage, welche Räumlichkeiten hierzu gehören. Klassische Sozialräume für Mitarbeiter sind:

  • Umkleidekabinen
  • Aufenthaltsraum
  • Pausenraum
  • Toilette
  • Dusche
  • Ruheraum
  • Teeküche

Während die Einrichtung von zum Beispiel Umkleidekabinen mit Spinden, Schränke und Umkleidebänken recht spärlich ausfällt, bietet ein Pausenraum Platz für Kreativität. Bei Letzterem handelt es sich um eine geschlossene Räumlichkeit mit ausreichend Sitzmöglichkeiten sowie einem Tisch, der der gemeinschaftlichen Nutzung dient.

Damit sich jeder Mitarbeiter wohlfühlt, sollten individuelle Wünsche bei der Einrichtung des Pausenraums berücksichtigt werden. Ein Pausenraum stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl untereinander und wirkt sich somit positiv auf die Produktivität des gesamten Unternehmens aus.

Damit der Pausenraum von allen Beschäftigten in möglichst gleichem Umfang genutzt werden kann, sollte dieser für jeden einzelnen Arbeitnehmer in Kürze erreichbar sein. Des Weiteren ist auf eine angemessene Größe zu achten, um ausreichend Bewegungsfreiheit sicherzustellen. Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne bieten angenehmen Komfort. Eine leichte Reinigung der Tischplatte unterstützt die Sauberkeit im Gemeinschaftsraum.

Zu den gesetzlichen Mindestanforderungen an einen Pausenraum zählen lediglich Tische, Stühle, Sofa sowie mindestens ein Fenster. Letzteres garantiert, dass der Raum mit ausreichend Tageslicht geflutet wird. Da die genannten sporadischen Einrichtungsgegenstände meist nicht ausreichen, um eine Wohlfühlatmosphäre zu erzeugen, ist die Ergänzung mit weiteren Accessoires zu empfehlen. In diesem Punkt sollten Sie die Interessen Ihrer Angestellten einbeziehen. Besonderes Augenmerk ist auf folgende Punkte zu richten:

  • Wandfarbe in freundlichen Farbtönen wie beispielsweise Grün oder Orange
  • Möbel mit bequemer Polsterung
  • Details zur Verschönerung wie zum Beispiel Blumen oder Bilder
  • Evtl. Gesellschaftsspiele zur Entspannung wie unter anderem Kicker
  • Schwarzes Brett, das Platz für lustige Sprüche bietet, schafft Mehrwert

Welche Elemente gehören in eine Büroküche?

Gesetzlich sind Sie als Unternehmer nicht dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern im Büro eine Küche zur Verfügung zu stellen. Dennoch wird eine Kaffeeküche im Büro gerne von Mitarbeitern angenommen, um sich eine kleine Stärkung für zwischendurch zu gönnen. Außerdem bietet eine Teeküche im Büro die Möglichkeit zum Austausch von Mitarbeitern unterschiedlicher Abteilungen. Diese kurzen Gespräche tragen zu einem verbesserten Zusammengehörigkeitsgefühl bei. Es entstehen neue Ideen, die den Unternehmenserfolg positiv beeinflussen.

Ob platzsparend oder geräumig, um eine Wohlfühlatmosphäre schaffen zu können, sollte jede Büroküche standardmäßig folgende Elektrogeräte beherbergen:

  • Kaffeemaschine
  • Kühlschrank
  • Mikrowelle
  • Wasserkocher
  • Induktionsherd

Eine Büroküche mit Geschirrspüler erweist sich als besonders praktisch und zeitsparend. Da sich die Ordnungshaltung bei gemeinschaftlicher Nutzung häufig als problematisch darstellt, sollte ausreichend Stauraum zur Verfügung stehen. Regale und Auszugsschränke benötigen nur wenig Platz. Komplette Küchensysteme stellen eine Kombination passender Einrichtungsgegenstände zur Auswahl. Bei den Möbeln selbst ist ein pflegeleichtes, aber robustes Material ratsam. Kunststoff erfreut sich beispielsweise an besonderer Beliebtheit.

Büroküchen sind in der Praxis vorrangig in kleinen Betrieben vertreten, während Betriebskantinen in großen Unternehmen mit zahlreichen Beschäftigten anzutreffen sind. Dennoch liegt die Entscheidung bei Ihnen als Unternehmer, für welche Büroküchenart Sie sich entscheiden.

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Häufig gestellte Fragen

Die Reinigung des Pausenraums ist für Sozialräume für Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 4 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Bei täglicher Nutzung ist eine tägliche Reinigung erforderlich. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Dazu zählt das gründliche Reinigen von Tischen und Sitzgelegenheiten sowie das Abwischen genutzter Flächen. Kühlschränke sollten einmal wöchentlich auf übrig gebliebene Lebensmittel geprüft und diese sollten entsorgt werden. Alle vier bis sechs Wochen empfiehlt sich eine gründliche Reinigung aller Geräte und Oberflächen. Besonders wichtig sind hochtemperierte Waschgänge für Besteck und Geschirr, wenn saisonal bedingte Infektionskrankheiten umgehen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Hygienestandards liegt beim Arbeitgeber, der die Reinigungsleistungen regelmäßig überprüfen muss.

Um eine ungestörte Erholung zu ermöglichen, muss ein Ruheraum im Büro besondere Anforderungen erfüllen. Die Pausenraum-Einrichtung für Ruheräume sieht vor, dass diese verschließbar, nicht einsehbar und verdunkelbar sind. Für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen ist eine Liegemöglichkeit zwingend erforderlich – der Arbeitgeber muss für diese Personengruppe die Möglichkeit schaffen, sich während der Pausen und bei Bedarf auch während der Arbeitszeit hinzulegen. Der Raum sollte sich in unmittelbarer Nähe zu Sanitäreinrichtungen befinden und idealerweise sollte eine Waschgelegenheit vorhanden sein. Die Raumtemperatur muss angenehm sein und für eine ruhige Atmosphäre sorgen. Eine Nutzung durch andere Personen als Pausenraum oder Büro ist nicht zulässig, um die ungestörte Erholung zu gewährleisten. Die Mindesthöhe beträgt 2,5 Meter und es muss ausreichend Bewegungsfreiheit gegeben sein. Sobald der Arbeitgeber schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen beschäftigt, muss er eine entsprechende Liegemöglichkeit bereitstellen.

Wenn Sie eine Kantine einrichten möchten, gibt es zahlreiche Punkte zu beachten. Zwar schreibt die Arbeitsstättenverordnung für eine Kantine keine Pflicht vor, dennoch gelten für deren Betrieb strenge Vorgaben. So sollte der Gastraum beispielsweise mindestens 1,25 Quadratmeter Platz pro Gast bieten und hell sowie freundlich gestaltet sein. Im Küchenbereich ist eine Bewegungsfreiheit von mindestens 1,5 Quadratmetern erforderlich, wobei die Mindestbreite einen Meter betragen muss. In gastronomischen Großbetrieben muss die Deckenhöhe mindestens drei Meter betragen. Eine ausreichende Energieversorgung für thermische Großgeräte ist ebenso wichtig wie die Erreichbarkeit von Lagerräumen. Ergonomische Möbel wie stapelbare Stühle und höhenverstellbare Tische ermöglichen eine flexible Raumnutzung. Ausreichend Stauraum in Form von Regalen und Auszugsschränken unterstützt die Ordnung bei gemeinschaftlicher Nutzung.

Beim Pausenraum gestalten sollten Sie die individuellen Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen, um eine echte Wohlfühlatmosphäre zu schaffen. Wenn Sie mehrere Pausenräume gestalten, empfiehlt sich die Verwendung freundlicher Wandfarben wie Grün oder Orange, da diese zur Entspannung beitragen. Möbel mit bequemer Polsterung erhöhen den Komfort erheblich. Details zur Verschönerung, wie Blumen, Bilder oder ein schwarzes Brett für lustige Sprüche, schaffen einen Mehrwert und fördern die Kommunikation. Gesellschaftsspiele wie Tischfußball, Darts oder Tischtennis bieten Abwechslung und fördern das Miteinander. Verschiedene Sitzbereiche mit Sesseln, Hockern und Sofas ermöglichen unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten. Eine gute Beleuchtung mit ausreichend Tageslicht durch mindestens ein Fenster ist gesetzlich vorgeschrieben. Pflegeleichte und robuste Materialien wie Kunststoff erleichtern die Reinigung. Der Raum sollte für jeden Mitarbeiter schnell erreichbar sein und eine angemessene Größe aufweisen.

Beim Aufenthaltsraum gestalten sollte der Raum mehr als nur eine Pausenfunktion erfüllen und verschiedene Bedürfnisse abdecken. Schaffen Sie unterschiedliche Zonen: einen Bereich mit bequemen Sitzgelegenheiten zum Entspannen, einen Tischbereich zum gemeinsamen Essen und eventuell eine Aktivitätszone mit Spielmöglichkeiten. Mit diesen Ideen für den Aufenthaltsraum der Mitarbeiter fördern Sie eine positive Pausenkultur. Stellen Sie frisches Wasser und gesunde Snacks wie Obst und Nüsse zur Verfügung. Vermeiden Sie es unbedingt, den Raum als Lager zu nutzen, da dies abschreckend wirkt. Ergonomische Möbel mit Rückenlehnen sowie leicht zu reinigende Tische sind gesetzlich vorgeschrieben. Eine einladende Atmosphäre mit warmen Farben, ausreichend Licht und persönlichen Details wie Pflanzen oder Kunstwerken macht den Raum zu einem echten Wohlfühlort. Er sollte das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken und als Katalysator für den informellen Austausch zwischen den verschiedenen Abteilungen dienen. So entstehen neue Ideen und ein besseres Miteinander im gesamten Unternehmen.

Wenn Sie einen Pausenraum und Aufenthaltsraum für Mitarbeiter gestalten, sollten Sie darauf achten, die Bedürfnisse beider Raumarten harmonisch zu vereinen.  Die Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung für Pausenraum und Küche definieren die verbindlichen Mindeststandards für beide Bereiche. Ein kombinierter Raum muss ausreichend groß sein, um pro gleichzeitigem Nutzer mindestens 1 Quadratmeter Grundfläche bereitzustellen. Bei der Gestaltung sollten Sie verschiedene Funktionsbereiche schaffen: einen Küchenbereich mit Elektrogeräten wie Kaffeemaschine, Kühlschrank, Mikrowelle und Wasserkocher, einen Essbereich mit Tischen und Stühlen sowie eine Lounge-Zone mit bequemen Sitzmöglichkeiten. Außerhalb der Pausenzeiten kann der Raum auch für Besprechungen oder Schulungen genutzt werden, sofern er vor der nächsten Nutzung als Pausenraum gelüftet und gereinigt wird. Eine Kantine kann ebenfalls als Pausenraum genutzt werden, sofern sich die Beschäftigten dort ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Raumabmessungen den Anforderungen entsprechen.

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