AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen der raumweltenheiss gmbh – Stand November 2023

§ 1 Geltungsbereich, Ausschließlichkeit dieser Bedingungen

Die Lieferungen‚ Leistungen und Angebote der raumweltenheiss gmbh – im folgenden raumweltenheiss genannt – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit bereits widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn raumweltenheiss ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von dem Geschäftsführer oder einem hierzu schriftlich Bevollmächtigten erklärt werden. Sie umfassen alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der raumweltenheiss gmbh und dem Kunden, die auch eine Dienstleistung zum Inhalt haben können. Dies ist dann der Fall, wenn eine Beratungs- oder Unterstützungs-/Serviceleistung jeglicher Art zur Anwendung kommt, wobei die Ergebnisverantwortung beim Kunden liegt. Ein Erfolg ist insbesondere nicht geschuldet, wenn bei Vertragsschluss kein zu erstellendes Werk vom Kunden in Auftrag gegeben wird, sondern die Beratung oder Unterstützung/Serviceleistung abgerufen wird.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungserbringung und Leistungsnachweis

2.1. Alle Angebote, die nicht ausdrücklich verbindlich sind, sind stets freibleibend. Bestellungen des Käufers sind stets verbindlich. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn raumweltenheiss die Bestellung als Auftrag bestätigt oder die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Bestellungseingang zum Versand bringt oder zur Abholung bereitstellt.

2.2. Neben der Hauptleistungspflicht zur Lieferung von Büromöbeln ist eine weitere vertragliche Pflicht von raumweltenheiss die Erbringung einer vereinbarten Dienstleistung im vereinbarten Zeitraum und am vereinbarten Ort. raumweltenheiss erbringt die Dienstleistung nach dem aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistung qualifiziert ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter von raumweltenheiss. Während der Auftragserledigung kann raumweltenheiss eine eingesetzte Person durch eine andere ersetzten. Eine eventuell erforderliche Einarbeitungszeit geht zu Lasten von raumweltenheiss.

2.3. Steht bei Auftragserteilung noch nicht fest in welchem zeitlichen Umfang die Leistung erfolgen wird, oder verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit nach Vertragsschluss, sind, für die erbrachte bzw. für die über die vereinbarte Leistungszeit hinaus erbrachte Leistung, Nachweise anzufertigen. Für den Nachweis reicht es aus, dass die Leistungsnachweise vom Kunden oder dessen Mitarbeiter oder dessen anwesenden Erfüllungsgehilfen durch Namensunterzeichnung bestätigt werden. Bei einer Dienstleistung, die nicht beim Kunden selbst erfolgt, sondern per Telefon, über Internet oder in anderer vom Kunden örtlich getrennter Form erbracht wird, reicht der Leistungszeitnachweis mit der zusätzlichen Angabe des Leistungsinhalts und des Firmenmitarbeiters für den Nachweis aus.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, raumweltenheiss bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessener Weise und mit geeigneten Mitteln zu unterstützen. Der Kunde hat für die Erbringung der Dienstleistung die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen auf Grund der fehlenden oder verzögerten Mitwirkungshandlung gehen nicht zu Lasten der Firma. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Datensicherung verantwortlich.

§ 3 Lieferbedingungen

In Angeboten, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Erklärungen angegebene Liefertermine sind stets unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. raumweltenheiss kann liefern, sobald raumweltenheiss von ihrem Zulieferer selbst beliefert worden ist. Bei Aufträgen über Gegenstände ist raumweltenheiss zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen kann raumweltenheiss mit der Auslieferung in Rechnung stellen.

§ 4 Nachfrist und Rechtsfolgen bei Lieferverzögerungen oder Lieferausfall

Hat raumweltenheiss einen verbindlichen Liefertermin nicht einhalten können, so muss der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzten. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer seine gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Sofern raumweltenheiss verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die raumweltenheiss nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird raumweltenheiss den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist raumweltenheiss berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird raumweltenheiss unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn raumweltenheiss ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder raumweltenheiss noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder raumweltenheiss im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. Dies gilt auch für Fälle von höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrungen sei es bei raumweltenheiss oder bei einer ihrer Zulieferfirmen.

§ 5 Annahmeverzug

Befindet sich der Käufer länger als zwei Wochen in Annahmeverzug, so ist raumweltenheiss nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und kann, unbeschadet sonstiger Rechte, über den Kaufgegenstand frei verfügen. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist raumweltenheiss berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. raumweltenheiss kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während des Annahmeverzuges hat der Käufer an raumweltenheiss als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 50,- EUR pro Woche, zu bezahlen, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann raumweltenheiss den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. raumweltenheiss kann neben dem Rücktritt die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. raumweltenheiss ist berechtigt, als Schadensersatz wegen Nichterfüllung wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Brutto- Kaufpreises – es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach – oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Preise

6.1. Von raumweltenheiss erstellte Preise verstehen sich ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Vereinbarte Rabatte, Umsatzvergütungen oder Frachtvergütungen entfallen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt. Aufwendungen für Fracht, Verpackung, Versicherung etc. sowie Installation werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

6.2. Die Vergütung für Beratungs- und Unterstützungs-/Serviceleistungen erfolgt nach Zeitaufwand zu den von uns vor oder bei Vertragsschluss mündlich oder in Textform bekannt gegebenen Stundensätzen gemäß dem jeweils gültigen Kostenverzeichnis. Materialaufwand wird gesondert in Rechnung gestellt. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten des raumweltenheiss-personals werden wie Leistungszeiten vergütet, dem Kunden steht es jedoch frei nachzuweisen, dass durch die Wartezeit von raumweltenheiss keine Kosten entstanden sind. Fahrtzeiten und Fahrtkosten werden gemäß dem jeweils gültigen Kostenverzeichnis in Rechnung gestellt.

6.3. Dienstleistungen die sofort und/oder einmalig erledigt werden, werden sofort und ohne weitere Leistungsnachweise abgerechnet. In allen anderen Fällen erstellt die Firma monatlich nachträglich Rechnungen. Die Rechnungen werden zusammen mit einer Aufstellung über die Leistungszeiten und Leistungsinhalt übersandt, sofern nicht bei Vertragsschluss die abzurechnende Leistungszeit bereits vereinbart war. Sämtliche Rechnungen der Firma sind bei Zugang sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Angaben auf der Rechnung eines Zahlungsziels sind unverbindlich und schieben die Fälligkeit nicht hinaus.

6.4. Macht der Kunde innerhalb von 14 Tagen Einwände gegen die Rechnungsstellung geltend, werden ihm die Leistungsnachweise in Kopie zur Prüfung übersandt. Danach gelten die Leistungsnachweise als genehmigt, wenn der Kunde keine weiteren Einwände innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Leistungsnachweise schriftlich erhebt.

§ 7 Zahlung, Zahlungsverzug

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die gelieferten Waren und Leistungen mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Kundenwechsel und Eigenakzepte, die ordnungsgemäß verstempelt sein müssen, werden nur unter Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit und gegen Vergütung der Diskontspesen angenommen. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber nicht aber an zahlungsstatt hereingenommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Barzahlung, auch für etwas später fällige Papiere, verlangen. Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden auch sämtliche andere, bis dahin noch offene Rechnungen, sofort zur Zahlung fällig. In jedem Falle kommt der Käufer in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

§ 8 Aufrechnung

Der Käufer darf nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die von uns anerkannt wurde oder rechtskräftig gegen uns festgestellt ist.

§ 9 Versand

9.1. Der Versand einer Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern dieser nicht Verbraucher i.S. d. § 13 BGB ist. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder ein anderes Versendungsunternehmen auf den Käufer über. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung der anfallenden Beträge vorgenommen.

9.2. Die Wahl der Versandart steht der raumweltenheiss frei, sofern nicht eine andere ausdrückliche Weisung des Kunden vorliegt. raumweltenheiss haftet für ein Auswahlverschulden hinsichtlich des Frachtführers nur bei grober Fahrlässigkeit.

9.3. Die raumweltenheiss kann nach eigenem Ermessen eine Transportversicherung für Rechnung des Kunden schließen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nur bei schriftlicher Anweisung durch den Kunden.

9.4. Bei einer Mehrzahl von Liefergegenständen ist die raumweltenheiss zur Erbringung von Teillieferungen berechtigt.

9.5. Der Kunde ist verpflichtet, die versandfertige Ware abzunehmen.

§ 10 Sachmängelhaftung u. Fristen zur Rechtswahrnehmung, Haftung

10.1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher i.S. d. § 13 BGB. In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, verjähren die Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und oder Sachmängeln bei neu hergestellten Sachen in einem Jahr und entfallen bei gebrauchten Sachen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus. Der Käufer muss offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe des Lieferungsgegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind raumweltenheiss unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt hiervon unberührt. Bei Ersatzlieferung beginnt die Verjährungsfrist nur dann erneut zu laufen, wenn es sich nicht um gängige Ware, sondern um eine Sonderanfertigung für den Kunden handelt und der Käufer auf Grund des Mangels die Sache nicht nutzen konnte. Andernfalls ist die Verjährung für die Dauer des Nutzungsausfalls gehemmt. Ist eine Sache mangelhaft, kann raumweltenheiss zunächst die Art der Nacherfüllung wählen und durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht von raumweltenheiss, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. raumweltenheiss ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Käufer hat raumweltenheiss die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an raumweltenheiss zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn raumweltenheiss ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt raumweltenheiss, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, kann raumweltenheiss die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche
des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

10.2. Wird eine Dienstleistung erbracht und diese nicht ordnungsgemäß oder fehlerhaft geleistet und hat raumweltenheiss dies zu vertreten, so wird die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist nachgeholt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Kenntniserlangung von der Leistungsstörung, die Fehlerrüge erhebt. Gelingt die ordnungsgemäße Dienstleistung in wesentlichen Teilen aus von raumweltenheiss zu vertretenden Gründen nicht und hat der Kunde von raumweltenheiss hierfür ausdrücklich eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf der Frist den Vertrag für die Dienstleistung mit sofortiger Wirkung kündigen.

10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.

10.4. raumweltenheiss behält den Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung auf Grund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungsteile, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung nachweist, dass diese Leistungsteile für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

§ 11 Sonstige Haftung

Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet raumweltenheiss bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet raumweltenheiss – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet raumweltenheiss nur

a) für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit raumweltenheiss einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten, wenn raumweltenheiss die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von raumweltenheiss aus dem Kaufvertrag und/oder einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich raumweltenheiss das Eigentum an den verkauften Waren vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat raumweltenheiss unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die raumweltenheiss gehörenden Waren erfolgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist raumweltenheiss berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; raumweltenheiss ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und den Rücktritt vorzubehalten. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der mit raumweltenheiss -Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei raumweltenheiss als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt raumweltenheiss Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von raumweltenheiss gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an raumweltenheiss ab. raumweltenheiss nimmt die Abtretung an. Die in Abs 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben raumweltenheiss ermächtigt. raumweltenheiss verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen raumweltenheiss gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann raumweltenheiss verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner raumweltenheiss bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die raumweltenheiss -Forderungen um mehr als 10%, wird raumweltenheiss auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

§ 13 Datenschutz und Speicherung und Datenspeicherung

raumweltenheiss ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG sowie Art. 6 DSGVO gespeichert. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß Artikel 5 sowie Artikel 6 der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Bestellabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Dienstleister weitergegeben.

§ 14 Vertraulichkeit

raumweltenheiss und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten berechtigt den jeweils anderen Vertragspartner zur fristlosen Kündigung.

§15 Streitbeilegung

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist raumweltenheiss nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 16 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen raumweltenheiss und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß §12 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und diesen AGB unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der raumweltenheiss ist der Geschäftssitz in Kirchheim bei München. raumweltenheiss ist jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.


Stand November 2023